DAC8
Von Redaktion von xChange.bg
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DAC8 ist die achte Änderung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerbehörden. Sie tut für Krypto das, was frühere Änderungen für Bankkonten getan haben: Anbieter melden, Steuerbehörden tauschen aus. Das ist keine Steuerberatung.
So funktioniert DAC8
Die Richtlinie wurde am 17. Oktober 2023 angenommen. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen und ab dem 1. Januar 2026 anwenden.
- Wer meldet. Meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen: Firmen mit einer Zulassung nach MiCA sowie Krypto-Betreiber außerhalb von MiCA, die Kundschaft in der EU bedienen.
- Sorgfaltspflichten. Die Anbieter erheben und prüfen Identität, Steueransässigkeit und Steueridentifikationsnummer jeder Nutzerin und jedes Nutzers, aufbauend auf ihrer Identitätsprüfung.
- Was gemeldet wird. Je Person und je Art von Kryptowert: Summen, Einheiten und Anzahl der Vorgänge für Käufe und Verkäufe gegen Geld, Tausch gegen andere Kryptowerte, Transfers, Zahlungen im Einzelhandel über 50.000 USD sowie Transfers an Adressen im verteilten Register, die keinem Anbieter und keinem Finanzinstitut zugeordnet sind.
- Austausch. Die Steuerbehörde gibt die Daten binnen neun Monaten nach Ende des Kalenderjahres an die Behörde des Wohnsitzlandes weiter.
Umsetzung in nationales Recht
DAC8 ist eine Richtlinie. Sie wirkt erst über das Gesetz, mit dem jeder Mitgliedstaat sie umsetzt. Die Pflichten der Anbieter sind EU-weit dieselben, die Einzelheiten stehen im jeweiligen nationalen Gesetz:
- Empfänger der Meldung: die nationale Steuerbehörde des Landes, in dem der Anbieter registriert oder zugelassen ist.
- Frist und Form: jährlich und elektronisch, mit einer Frist, die das nationale Gesetz festlegt. Das erste Meldejahr ist 2026.
- Bestandskundschaft: Auch für Geschäftsbeziehungen, die vor 2026 begonnen haben, müssen die Sorgfaltspflichten nachgeholt werden, nach den Fristen des nationalen Gesetzes.
An Ihren eigenen Pflichten ändert DAC8 nichts. Ob und wie Sie Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowerten erklären und versteuern, richtet sich nach dem Steuerrecht Ihres Landes. Klären Sie das mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Beispiel
Eine Person mit Steuersitz in Deutschland nutzt 2026 eine in der EU zugelassene Börse. Sie kauft ETH für 3.000 EUR, verkauft später einen Teil für 1.400 EUR und überträgt den Rest in ihre eigene Wallet.
Die Börse meldet für das Jahr 2026 an ihre Steuerbehörde: Identität und Steuernummer der Kundin, Käufe von ETH über 3.000 EUR, Verkäufe über 1.400 EUR sowie Wert und Einheiten der ETH, die an eine Adresse ohne Anbieterbezug gegangen sind. Sitzt die Börse in einem anderen Mitgliedstaat, leitet diese Behörde die Daten an die deutsche Steuerverwaltung weiter. Ihre eigene Steuererklärung bleibt davon getrennt.
Häufige Missverständnisse
- Die Meldung ersetzt Ihre Steuererklärung nicht. Die Behörde kann die gemeldeten Daten mit dem vergleichen, was Sie selbst erklärt haben.
- DAC8 ist nicht MiCA. MiCA regelt Zulassung und Verhalten der Anbieter. DAC8 regelt Steuertransparenz.
- Ein Anbieter im EU-Ausland entgeht der Meldung nicht. Die Daten fließen zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten.
Häufige Fragen
Schafft DAC8 eine neue Steuer auf Krypto?
- Nein. DAC8 regelt Meldungen und den Informationsaustausch. Wie Gewinne aus Kryptowerten besteuert werden, legt jedes Land in seinem eigenen Steuerrecht fest, und Sie erklären sie weiterhin selbst. Fragen Sie für Ihren Fall eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Wann melden die Anbieter, und an wen?
- Die Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2026, das erste Meldejahr ist 2026. Gemeldet wird an die Steuerbehörde des Landes, in dem der Anbieter registriert ist. Die genaue Frist legt das nationale Umsetzungsgesetz fest. Die Behörden geben die Daten binnen neun Monaten nach Jahresende weiter.
Welche Angaben über mich werden gemeldet?
- Name, Anschrift, Steueransässigkeit, Steueridentifikationsnummer und bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort. Je Kryptowert kommen Summen hinzu: Käufe und Verkäufe gegen Geld, Tausch zwischen Kryptowerten, Transfers sowie Transfers an Adressen, die keinem Anbieter zugeordnet sind.
Gilt DAC8 für meine eigene Wallet?
- DAC8 verpflichtet Dienstleister, nicht Wallets, die Sie selbst kontrollieren. Sendet ein Anbieter aber Kryptowerte an eine Adresse, die keinem Anbieter und keinem Finanzinstitut zugeordnet ist, meldet er den Gesamtwert und die Anzahl der Einheiten dieser Transfers.
Warum fragt mein Anbieter nach meiner Steuernummer?
- DAC8 verlangt Sorgfaltspflichten gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern, dazu gehören Steueransässigkeit und Steueridentifikationsnummer. Ohne diese Angaben kann der Anbieter seine Meldepflicht nicht erfüllen. Fehlende Daten führen je nach nationalem Umsetzungsgesetz zu Einschränkungen beim Konto.
Fallen Stablecoins unter DAC8?
- Die Erwägungsgründe der Richtlinie nennen Stablecoins einschließlich E-Geld-Token als Teil ihres weiten Verständnisses von Kryptowerten. Der Anhang nimmt zugleich bestimmte E-Geld-Produkte von der Meldung aus. Wie ein einzelner Stablecoin behandelt wird, hängt deshalb davon ab, wie Anbieter diese Definitionen anwenden.