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CASP (Anbieter von Krypto-Dienstleistungen)

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"CASP" ist der Begriff, den MiCA für regulierte Krypto-Unternehmen benutzt: Börsen, Broker, Verwahrer und ähnliche Firmen. Die Definition steht in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 der Verordnung, die Regeln zur Zulassung in Titel V. Auf Deutsch heißt der Begriff Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.

Wie die Zulassung läuft

Ein Unternehmen beantragt die Zulassung bei der Aufsicht seines Heimatmitgliedstaats (Artikel 62). Der Antrag deckt die Unternehmensführung ab, die Eignung von Geschäftsleitung und großen Anteilseignern, das aufsichtsrechtliche Kapital, die IT-Sicherheit, die Trennung von Kundenwerten, die Beschwerdebearbeitung und die Kontrollen gegen Geldwäsche. Ist der Antrag vollständig, hat die Aufsicht 40 Arbeitstage für die Entscheidung (Artikel 63). Die Zulassung nennt die einzelnen Dienste, die die Firma erbringen darf.

Danach muss ein CASP unter anderem:

  • Kryptowerte und Gelder der Kundschaft vom eigenen Vermögen trennen und Kundengeld bis zum Ende des nächsten Geschäftstags bei einer Bank oder Zentralbank hinterlegen (Artikel 70);
  • beim Tausch von Kryptowerten gegen Geld einen festen Preis oder die Methode der Preisbildung veröffentlichen und den Auftrag zu dem angezeigten Preis ausführen (Artikel 77);
  • Ausführungsgrundsätze befolgen, die auf das bestmögliche Ergebnis für die Kundschaft zielen (Artikel 78);
  • die EU-Regeln gegen Geldwäsche anwenden, einschließlich der Identitätsprüfung, siehe KYC.

Ein in einem Land zugelassener CASP darf Kundschaft in anderen Ländern bedienen. Seine Heimataufsicht meldet die Liste der Zielländer an die dortigen Behörden (Artikel 65). Ein Büro vor Ort braucht die Firma nicht.

CASP in Deutschland

In Deutschland erteilt und beaufsichtigt die BaFin die Zulassung von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen. Registrierungen aus der Zeit vor MiCA ersetzen sie nicht: Artikel 143 Absatz 3 erlaubte solchen Firmen den Weiterbetrieb längstens bis 1. Juli 2026, und die Mitgliedstaaten durften kürzere Fristen setzen.

Für die Prüfung eines Anbieters zählt das vorläufige Register der ESMA. Es nennt zu jedem Eintrag den Heimatmitgliedstaat, die zuständige Aufsicht, die zugelassenen Dienste und die Länder, in denen die Firma tätig sein darf. Viele Unternehmen mit Zulassung in einem anderen EU-Land führen Deutschland in dieser Länderliste.

Beispiel

Bevor Sie über eine App für 500 EUR USDC kaufen, schlagen Sie das Unternehmen im ESMA-Register nach. Prüfen Sie drei Punkte: Der Rechtsträger stimmt mit dem in den Geschäftsbedingungen der App überein, "Tausch von Kryptowerten gegen Geld" gehört zu den zugelassenen Diensten, und DE steht in der Länderliste. Zeigt der Eintrag nur Verwahrung oder Portfolioverwaltung, darf Ihnen die Firma keine Kryptowerte gegen Euro verkaufen.

Häufige Missverständnisse

  • Eine Registrierung ist keine Zulassung. Ein alter Eintrag in einem nationalen Register macht aus einer Firma keinen CASP.
  • Eine Zulassung deckt nur die genannten Dienste. Wer für Verwahrung zugelassen ist, darf deshalb keine Handelsplattform betreiben.
  • Eine CASP-Zulassung nimmt das Marktrisiko nicht weg. Sie setzt Regeln für Verhalten und Verwahrung. Vor fallenden Kursen schützt sie nicht.
  • Die eigene Wallet ist keine CASP-Dienstleistung. Halten Sie die Schlüssel allein, siehe Self-Custody, verwahrt kein Anbieter Ihre Werte.

Häufige Fragen

Welche Dienste brauchen eine CASP-Zulassung?

MiCA zählt zehn Dienste auf: Verwahrung und Verwaltung, Betrieb einer Handelsplattform, Tausch von Kryptowerten gegen Geld, Tausch gegen andere Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen, Platzierung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Beratung, Portfolioverwaltung und Transferdienste für Kunden.

Wie prüfe ich, ob ein Unternehmen zugelassen ist?

Suchen Sie es im vorläufigen MiCA-Register der ESMA für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Jeder Eintrag nennt den Rechtsträger, den Heimatmitgliedstaat, die Aufsicht, die zugelassenen Dienste und die Länder, in denen die Firma tätig sein darf. Für Deutschland ist die Aufsicht die BaFin.

Ist eine alte nationale Registrierung eine MiCA-Zulassung?

Nein. Registrierungen aus den nationalen Regimen vor MiCA sind keine Zulassung. Artikel 143 Absatz 3 erlaubte diesen Firmen den Weiterbetrieb längstens bis 1. Juli 2026. Wer heute Krypto-Dienstleistungen erbringt, muss im CASP-Register der ESMA stehen.

Dürfen Banken Krypto-Dienste ohne CASP-Zulassung anbieten?

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute und einige weitere regulierte Unternehmen dürfen bestimmte Krypto-Dienstleistungen erbringen, wenn sie das ihrer Aufsicht mindestens 40 Arbeitstage vorher anzeigen. Das steht in Artikel 60 von MiCA. Eine gesonderte Zulassung brauchen sie dafür nicht.

Haftet ein CASP, wenn meine Kryptowerte verloren gehen?

Ein CASP, der Kryptowerte für Kunden hält, haftet für Verluste aus Vorfällen, die ihm zuzurechnen sind. Die Haftung ist auf den Marktwert der verlorenen Werte zum Zeitpunkt des Verlusts begrenzt (Artikel 75 Absatz 8). Für Kursverluste haftet er nicht.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA)
  2. ESMA, vorläufiges MiCA-Register: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASPS.csv)
  3. ESMA: Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA)

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