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KYC (Identitätsprüfung)

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KYC ist der Grund, warum jede Kontoeröffnung auf Ihren Namen mit einem Ausweisdokument beginnt. Der Begriff ist Branchenjargon. Das Recht spricht von Sorgfaltspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden.

Was die Prüfung umfasst

Die Sorgfaltspflichten im EU-Geldwäscherecht decken fünf Schritte ab:

  1. Identifizierung der Kundin oder des Kunden und Überprüfung dieser Identität anhand verlässlicher, unabhängiger Dokumente, Daten oder Informationen.
  2. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, was vor allem bei Firmen zählt.
  3. Verständnis von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung.
  4. Klärung der Herkunft der Mittel.
  5. Laufende Überwachung der Transaktionen während der gesamten Geschäftsbeziehung, damit sie zum Risikoprofil passen, samt Aktualisierung der Unterlagen.

Bei natürlichen Personen läuft die Identifizierung über ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, von dem der Anbieter eine Kopie behält. Zur Überprüfung kommen weitere Dokumente, die Bestätigung durch einen anderen Verpflichteten oder Abfragen in amtlichen Datenbanken infrage. Lässt sich die Prüfung nicht abschließen, muss der Anbieter die Transaktion oder das Konto ablehnen.

Die Aufsicht liegt national. In Deutschland ist die BaFin die Behörde, die Banken, E-Geld-Institute und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen beaufsichtigt. Andere Mitgliedstaaten haben ihre eigenen Aufsichtsbehörden.

Der EU-Rahmen

Ab dem 10. Juli 2027 kommen die meisten dieser Regeln aus einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung, der Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR). Ihr Artikel 20 listet die Sorgfaltsmaßnahmen auf. Dazu gehören der Abgleich von Kundschaft und wirtschaftlich Berechtigten mit gezielten Finanzsanktionen und die Feststellung, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt.

Für Krypto-Transfers gilt eine eigene Schicht. Nach der Verordnung (EU) 2023/1113, in Kraft seit dem 30. Dezember 2024, senden Krypto-Anbieter bei jedem Transfer die Namen und die Adressen im verteilten Register von sendender und empfangender Seite mit. Bei Transfers über 1.000 EUR von oder zu einer Wallet, die nur die Kundin oder der Kunde kontrolliert, prüfen sie, ob diese Wallet der eigenen Kundschaft gehört. DAC8 ergänzt die Daten um Steueransässigkeit und Steueridentifikationsnummer.

Wer die Prüfung bei xChange.bg durchführt

xChange.bg ist ein Technologieunternehmen. Die Identitätsprüfung führt der regulierte Partner Bridge durch, ein Unternehmen von Stripe. Bridge stellt auch die Konten und den Umtausch bereit. Für Sie heißt das: Ausweisdokument hochladen, Abgleich abwarten, danach steht das Konto auf Ihren Namen bereit. Firmen durchlaufen zusätzlich eine Prüfung der Registerdaten und der Personen dahinter.

Beispiel

Eine freiberufliche Übersetzerin in Leipzig eröffnet ein EUR-Konto auf ihren Namen, um monatlich rund 3.000 EUR von Agenturen aus dem Ausland zu erhalten. Bei der Eröffnung lädt sie ihren Ausweis hoch, bestätigt ihre Anschrift und gibt Zweck des Kontos und erwartetes Volumen an.

Ein halbes Jahr später geht eine einzelne Zahlung über 25.000 EUR ein, weit über ihrem Muster. Im Rahmen der laufenden Überwachung fragt der Anbieter nach der Rechnung oder dem Vertrag dazu. Sie schickt den Vertrag über eine Buchübersetzung, der Anbieter ergänzt ihre Akte, und das Geld wird verarbeitet. Hätte sie die Auskunft verweigert, hätte der Anbieter die Geschäftsbeziehung nach dem Gesetz beenden müssen.

Häufige Missverständnisse

  • KYC ist keine Bonitätsprüfung. Sie klärt, wer Sie sind und wie Sie das Konto nutzen, nicht Ihre Kreditwürdigkeit.
  • Mit der Eröffnung ist es nicht erledigt. Die Überwachung läuft, solange die Geschäftsbeziehung besteht.
  • Eine Lizenz bedeutet nicht weniger Prüfung. Zugelassene CASPs sind genau die Firmen, die diese Prüfungen anwenden müssen.

Häufige Fragen

Warum brauchen Krypto-Anbieter eine Identitätsprüfung?

Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zählen im EU-Recht zu den Verpflichteten nach dem Geldwäscherecht. Sie müssen dieselben Sorgfaltspflichten anwenden wie Banken. In Deutschland beaufsichtigt die BaFin Banken, E-Geld-Institute und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.

Welche Unterlagen brauche ich für die Identitätsprüfung?

In der Regel ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, also Personalausweis oder Reisepass, dazu oft ein Selfie oder eine Videoaufnahme für den Abgleich. Firmen durchlaufen eine Prüfung mit Registerdaten sowie der Identität von Geschäftsführung und wirtschaftlich Berechtigten.

Was passiert, wenn ich die Identitätsprüfung verweigere?

Der Anbieter muss die Transaktion oder die Geschäftsbeziehung ablehnen, also auch die Kontoeröffnung. Lässt sich die Prüfung bei einer bestehenden Kundin oder einem bestehenden Kunden nicht abschließen, muss die Geschäftsbeziehung beendet werden.

Warum werde ich nach der Kontoeröffnung erneut gefragt?

Zu den Sorgfaltspflichten gehört die laufende Überwachung. Der Anbieter prüft, ob Ihre Transaktionen zu Ihrem Profil passen, und hält die Unterlagen aktuell. Eine Zahlung weit über Ihrem üblichen Volumen oder neue EU-Meldepflichten im Steuerbereich lösen neue Fragen aus.

Braucht eine Wallet, die nur ich kontrolliere, eine Identitätsprüfung?

Eine Wallet, deren Schlüssel Sie halten, ist kein Dienstleister und identifiziert Sie nicht. Anbieter, die Kryptowerte an eine solche Wallet senden oder von ihr empfangen, identifizieren trotzdem ihre eigene Kundschaft und prüfen bei Beträgen über 1.000 EUR, ob die Wallet dieser Kundschaft gehört.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (AMLR)
  2. Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und bestimmten Kryptowerte-Transfers
  3. Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA)

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