E-Geld-Token (EMT)
Von Redaktion von xChange.bg
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"E-Geld-Token" ist der rechtliche Name für das, was die meisten Menschen einen Stablecoin nennen, der genau eine Währung abbildet. Die Definition steht in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 7 von MiCA, die Regeln in Titel IV, der seit 30. Juni 2024 gilt.
Wie ein E-Geld-Token funktioniert
Der Emittent nimmt Geld entgegen, zum Beispiel Euro, und gibt Token im selben Wert auf einer Blockchain aus. MiCA legt die Kernpflichten fest:
- Wer ausgeben darf. Nur ein Kreditinstitut oder ein E-Geld-Institut darf einen E-Geld-Token öffentlich anbieten oder zum Handel zulassen lassen. Vorher muss es ein Whitepaper melden und veröffentlichen (Artikel 48).
- Rechtlicher Status. E-Geld-Token gelten als E-Geld (Artikel 48 Absatz 2).
- Ausgabe und Rücktausch. Die Token werden bei Geldeingang zum Nennwert ausgegeben. Der Inhaber hat eine Forderung gegen den Emittenten, der jederzeit zum Nennwert und in Geld zurücktauschen muss, das kein E-Geld ist. Für den Rücktausch fällt keine Gebühr an (Artikel 49).
- Keine Zinsen. Weder der Emittent noch ein Anbieter darf Zinsen zahlen (Artikel 50).
- Sicherung der Gelder. Mindestens 30% der erhaltenen Gelder müssen auf getrennten Konten bei Kreditinstituten liegen, der Rest in sicheren, sehr liquiden Werten derselben Währung (Artikel 54).
Beispiele aus dem ESMA-Register sind USDC und EURC, beide vom französischen E-Geld-Institut von Circle.
E-Geld-Token in Deutschland
MiCA gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. In Deutschland ist die BaFin die zuständige Behörde: Sie beaufsichtigt Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und E-Geld-Institute mit Sitz in Deutschland. Einen Emittenten aus einem anderen Mitgliedstaat, etwa das Institut von Circle in Frankreich, beaufsichtigt dessen Heimatbehörde. Das Angebot bleibt in der ganzen EU zulässig.
Im Januar 2025 bat die ESMA die nationalen Aufsichtsbehörden, dafür zu sorgen, dass Anbieter Stablecoins, die MiCA nicht erfüllen, bis zum Ende des ersten Quartals 2025 aus dem Angebot nehmen. Verwahrung und Transfer solcher Token, so die Erklärung, sollen weiter möglich bleiben.
Beispiel
Sie halten 10.000 USDC. Als Kunde von Circle Mint würden Sie dafür 10.000 USD zurückbekommen, ohne Gebühr für den Rücktausch, so verlangt es Artikel 49. Als Privatperson verkaufen Sie in der Regel über einen Zwischenhändler. Bei xChange.bg kostet Geld raus 1,25%, also 125 USDC. Die restlichen 9.875 USDC gehen auf Ihr Bankkonto, in USD oder zum jeweiligen Kurs in EUR. Diese Gebühr ist der Preis des Zwischenhändlers für seine Arbeit, keine Gebühr des Emittenten für den Rücktausch. xChange.bg ist ein Technologieanbieter; Konten und Umwandlungen kommen vom regulierten Partner Bridge, einem Unternehmen von Stripe.
Häufige Missverständnisse
- Nicht jeder Stablecoin ist ein E-Geld-Token. Ein Token auf einen Währungskorb oder auf Gold ist ein wertreferenzierter Token mit eigenen Regeln.
- "MiCA-konform" beschreibt Emittent und Whitepaper. Über die Sicherheit des Blockchain-Netzwerks oder Ihrer Wallet sagt es nichts.
- Ein E-Geld-Token ist nicht der digitale Euro. Er kommt von einem privaten Institut, nicht von einer Zentralbank.
Häufige Fragen
Was unterscheidet E-Geld-Token und wertreferenzierte Token?
- Ein E-Geld-Token bildet eine einzige amtliche Währung ab. Ein wertreferenzierter Token bezieht sich auf einen anderen Wert oder ein Recht oder auf eine Mischung, etwa mehrere Währungen, Rohstoffe oder Kryptowerte. MiCA sieht für beide eigene Regeln zu Zulassung, Reserven und Rücktausch vor.
Greift bei E-Geld-Token die Einlagensicherung?
- Nein. MiCA behandelt einen E-Geld-Token als E-Geld, nicht als Bankeinlage. Die Einlagensicherung schützt Guthaben bei Banken. Für Stablecoins gilt sie nicht. Sie tragen das Risiko des Emittenten und seiner Reserven.
Wer beaufsichtigt Emittenten von E-Geld-Token in Deutschland?
- Die BaFin ist in Deutschland die zuständige Behörde nach MiCA. Sie beaufsichtigt E-Geld-Institute mit Sitz in Deutschland und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Einen Emittenten, der in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, etwa das Institut von Circle in Frankreich, beaufsichtigt dessen Heimatbehörde.
Darf ein E-Geld-Token Zinsen bringen?
- Nein. Artikel 50 von MiCA verbietet Emittenten und Anbietern von Krypto-Dienstleistungen, Zinsen auf E-Geld-Token zu gewähren. Das gilt auch für jeden anderen Vorteil, der daran hängt, wie lange jemand den Token hält.
Wie prüfe ich, ob ein Stablecoin ein zugelassener E-Geld-Token ist?
- Schlagen Sie ihn im vorläufigen MiCA-Register der ESMA nach. Dort stehen die Whitepaper der E-Geld-Token mit Emittent, Heimataufsicht und Meldedatum. USDC und EURC finden Sie dort unter Circle Internet Financial Europe SAS.